Umweltzone im Rhein-Main-Gebiet
Wir von GIBSON HOMES - Ihr Homefinder in Frankfurt - bieten unseren Kunden alle Informationen bezüglich der Feinstaubregelung im Rhein-Main-Gebiet. Auch wenn sie eine Wohnung, Apartment oder Haus in Frankfurt und Umgebung gemietet haben oder mieten möchten, dürfen sie ab 1. Oktober 2008 nur noch mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe in der Umweltzone Frankfurt fahren.

Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr, sondern auch für die Anwohner der Umweltzone. Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen eine Plakette, um in die Umweltzone einfahren zu dürfen. Die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll zu einer Verringerung der Feinstaubbelastung beitragen.
Die Beschränkung der Kraftfahrzeuge wird in Frankfurt am Main in einem Stufenplan erfolgen:
Ab 1. Oktober 2008 dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Plakette in die Umweltzone einfahren.
Ab 1. Januar 2010 dürfen nur noch Fahrzeuge mit gelber oder grüner Plakette einfahren.
Ab 1. Januar 2012 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren.

Die Zuordnung der Plaketten zu einem Fahrzeug ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Die Plaketten sind bundesweit bei allen amtlich anerkannten Prüfstellen, zur Abgasuntersuchung berechtigten Kfz-Betrieben und Kfz-Zulassungsbehörden erhältlich.
Die Frankfurter Umweltzone umfasst eine etwa 110 Quadratkilometer große Fläche innerhalb des "Autobahnrings", die Autobahnen selbst sind ausgenommen. Im Westen wird die Umweltzone begrenzt durch die A 5, im Süden durch die A 3 und im Osten und Norden durch die A 661.

