Maklerprovision für die Vermittlung eines Mietvertrages in Deutschland für möblierte und unmöblierte Häuser, Apartments oder Wohnungen, langfristig oder auf Zeit
Möblierte Häuser und Wohnungen oder Apartments
Die folgenden Maklerprovisionen sind von dem zukünftigen Mieter für möblierte Apartments oder Wohnungen und Häuser zu zahlen oder, falls so vereinbart, von dem Unternehmen, für das sie tätig sind.
Dauer des Mietvertrages weniger als 6 Monate: 1.19 monatliche Miete inkl. 19% MwSt.
Dauer des Mietvertrages zwischen 6-12 Monate: 1.79 monatliche Miete inkl. 19% MwSt.
Dauer des Mietvertrages mehr als 12 Monate: 2.38 monatliche Miete inkl. 19% MwSt.
Bei Verlängerung der ursprünglichen Mietzeit, wird der Provisionsunterschied zum höheren Betrag in Rechnung gestellt, maximal 2 Monatsmieten plus 19% VAT.
Im Falle eines Gemeinschaftsgeschäftes mit einem anderen Makler, kann die Maklerprovision 2 Monatsmieten betragen, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages.
Bei einer Firmenanmietung, wenn ein neuer Mitarbeiter die Wohnung übernimmt oder wenn der momentane Mieter einen Nachmieter benennt, wird dennoch eine Maklerprovision fällig.
Unmöblierte Häuser und Wohnungen oder Apartments
Die Maklergebühr ist 2.38 der monatlichen Miete ohne Nebenkosten, inkl. 19% MwSt.
Es entstehen keine Kosten für den Maklernachweis und für die Besichtigungen von Häusern, Wohnungen oder Apartments, möbliert oder unmöbliert.
Maklerprovisionen sind dann fällig, wenn der Vertrag unterzeichnet wurde und muß in der Regel vor Einzug gezahlt sein.
Eine Rechnung über die Maklerprovision wird vom Makler an den Mieter gestellt. Bitte stellen Sie daher sicher, dass uns die korrekte Rechnungsanschrift vorliegt.

